c. Das BVET teilte mit, dass beim Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe IVI die Frage nach Rückständen in Lebensmitteln analysiert habe. Das Resultat sei klar: Es könnten keine Rückstände der Impfstoffe nachgewiesen werden, weshalb die Unbedenklichkeit der Impfungen gegen Blauzungenkrankheit für die Konsumentinnen und Konsumenten gut belegt sei. Fleisch und Milch von geimpften Tieren würden für Konsumentinnen und Konsumenten keinerlei Risiko darstellen (vgl. Antwort des Bundesrates vom 30.11.2009 auf Frage im Nationalrat 09.5477; BA StA-act. 7, S. 2).