9. Der Berufungsbeklagte behauptet, dass für die Impfstoffherstellung genmanipulierte Viren verwendet worden seien, weshalb die Produktion derartiger Impfstoffe gegen das Genmoratorium verstossen würde (act. 5, S. 17 f.). Der Impfstoff Zulvac®8 Bovis setzt sich, wie bereits in Erwägung 8.c.bb. erwähnt, aus dem Virus der Blauzungenkrankheit, Serotyp 8, inaktiviert, Stamm BTV- 8/BEL2006/02, Aluminiumhydroxidgel, Saponin und Thiomersal zusammen (vgl. BB act. 12, S. 1).