d. Das BVET verfolgt die Ziele, die Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen, die Verbraucher zu schützen und die Qualität beim Gewinnen von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu sichern (Art. 8 Abs. 2 lit. c der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement). Dieses Ziel hat es mit der befristeten Bewilligung des Impfstoffs Zulvac ®8 Bovis auf das Jahr 2008 verfolgt und es hat damit seinen Ermessensspielraum gemäss Art. 9 Abs. 4 HMG eingehalten.