Als Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich der Tierseuchenbekämpfung ist das IVI unter anderem für Diagnostik, Überwachung und Kontrolle hoch ansteckender Tierseuchen zur Verhinderung gesundheitlicher und wirtschaftlicher Schäden und für die Entwicklung innovativer Impfstoffe mittels molekularbiologischen und immunologischen Methoden zuständig, wozu es Forschungsprojekte führt (vgl. Art. 8 Abs. 3 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement). Der Vorwurf des Berufungsbeklagten, das IVI sei weder in der Lage noch berechtigt, im Sinne des HMG wissenschaftlich begleitete Studien