Ferner werden sonstige Risiken für die öffentliche Gesundheit sowie nahrungsmitteltechnologische Aspekte berücksichtigt. Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe sind Wirkstoffe von Tierarzneimitteln und ihre Stoffwechselprodukte, die in Nahrungsmitteln auftreten, welche von Tieren gewonnen wurden, denen das betreffende Tierarzneimittel verabreicht wurde. Im Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 ist das Verzeichnis der Stoffe, für die keine Höchstmengen für Rückstände gelten.