Beim Rindvieh stellt sich meist nach einiger Zeit Linderung ein, einzelne Todesfälle kommen vor (vgl. Bundesamt für Veterinärwesen BVET, Blauzungenkrankheit in der Schweiz, Bericht zur aktuellen Situation, September 2009, S. 1). Eine spezifische Behandlung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit gibt es nicht. Sichtbar erkrankte Tiere, die nicht aus Tierschutz-Gründen getötet werden müssen, können symptomatisch mit Schmerzmitteln behandelt werden (BA StAact. 5, S. 3). Die Blauzungenkrankheit ist somit für die erkrankten Tiere lebensbedrohend. bb. Vereinbarkeit mit dem Gesundheitsschutz: