a. Mit Schreiben vom 20. Mai 2008 gab das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe IVI, Impfstoffkontrolle, gegenüber dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die Empfehlung ab, für die Schweiz analog vorzugehen wie in anderen europäischen Ländern, d.h. die Anwendung der nicht zugelassenen inaktivierten Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit im Rahmen der vorgesehenen Impfkampagnen im Jahr 2008 zu bewilligen. Es sei für keines der Produkte eine Dokumentation vorhanden, welche eine ordentliche Zulassung ermöglichen würde. Von einzelnen EU