7. Der Berufungsbeklagte behauptet, dass weder das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) noch das Institut für Viruskrankheiten, sondern die Swissmedic für die Zulassung von Impfstoffen zuständig sei. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) sei zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen, betreffend des Blauzungenimpfstoffes Zulvac®8 Bovis eine Bewilligungsverfügung der Swissmedic vorzulegen (vgl. Plädoyernotizen, act. 12, S. 9 f.). a. Zur Vorbeugung von Tierseuchen dürfen nur immunbiologische Erzeugnisse verwendet werden, die nach der Heilmittelgesetzgebung und zusätzlich vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) zugelassen sind (vgl. Art.