Hinzu kommen Handelseinschränkungen für nicht geimpfte Tiere. Ein von der Blauzungenkrankheit betroffener Milchbetrieb hat mit Einbussen von durchschnittlich Fr. 300.00 pro Tier zu rechnen (vgl. Bundesamt für Veterinärwesen BVET, Blauzungenkrankheit in der Schweiz, Bericht zur aktuellen Situation, September 2009, S. 7 f.). Nebenbei sei bemerkt, dass auch Österreich und Deutschland Bekämpfungsmassnahmen gegen die Blauzungenkrankheit auf Grundlage der entsprechenden Tierseuchengesetze erlassen haben. Die Blauzungenkrankheit weist demnach einige Merkmale einer Tierseuche gemäss Art. 1 TSG auf.