Mit dieser Deklaration als Seuche hat der Bundesrat nach Ansicht des Kantonsgerichts den Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenzen und seines Ermessens nicht überschritten. So ist die Blauzungenkrankheit weltweit verbreitet, international meldepflichtig und steht auf der Liste des Internationalen Tierseuchen-amtes (Office international des epizooties, OIE) in Paris (vorinstanzliche Akten der Staatsanwaltschaft [nachfolgend: BA StA-act. 4, S. 2; BA StA-act. 7, S. 1). Die Blauzungenkrankheit hat auch ohne eine erhebliche Sterblichkeit bei Rindern deutliche wirtschaftliche Verluste zur Folge.