tiert vom 8. August 2008, zu (StA-act. 2, S. 1) und erliess am 26. August 2008 die Verfügung (StA-act. 2). Darin führte er in Ziffer 1 auf: "Bis spätestens am 15. September 2008 haben Sie die erste Impfung Ihres Wiederkäuerbestandes (Rinder und Schafe) durch Ihren Kontrolltierarzt Z zu veranlassen und durchzuführen. Frühestens 21 Tage später hat die zweite Impfung zu erfolgen." Ebenfalls wurde darin auf der ersten Seite die Strafdrohung fettgedruckt wiedergegeben.