Das Bundesamt für Veterinärwesen hat seinerseits gestützt auf Art. 239g TSV die Verordnung über Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2008 (VO BVET 2008), in Kraft seit 1. Juni 2008, erlassen, in dessen Art. 2 Abs. 1 es die Impfung für Rinder, Schafte und Ziegen ab einem Alter von 3 Monaten in der ganzen Schweiz für obligatorisch erklärt hat.