2. Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 60.00, entsprechend Fr. 600.00. 3. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 4. X wird zudem verurteilt zu einer Busse von Fr. 200.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von vier Tagen. 5. Die Kosten des Strafverfahrens im Betrag von Fr. 95.00 (Gebühren) hat der Beschuldigte zu bezahlen. 6. Demzufolge hat X total Fr. 295.00 (Busse Fr. 200.00 und Verfahrenskosten Fr. 95.00) zu bezahlen."