Eingang bei der Staatsanwaltschaft: 29. September 2008) Strafanzeige gegen X wegen Missachtung der Tierseuchengesetzgebung/Verweigerung Impfung. So habe ihm Ende Juli 2008 der mit der Impfung beauftragte Tierarzt gemeldet, dass X seine Tiere nicht impfen lasse. Nach Erteilen des rechtlichen Gehörs habe er die Verfügung vom 26. August 2008 erlassen. X habe den darin angesetzten Termin für die Impfung verstreichen lassen und auch die Durchführung der sichernden Massnahmen (Entnahme Milchprobe zur Feststellung, ob eine Verseuchung vorliege) verweigert (StA act. 1).