3. Ihre Wiederkäuerhaltung unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Der amtlich beauftragte Tierarzt, Z, untersucht die Wiederkäuer Ihrer Tierhaltung 1x pro Monat klinisch auf Anzeichen der Blauzungenkrankheit und entnimmt 2x Proben zur serologischen Untersuchung auf Blauzungenkrankheit. Die erste Probenahme erfolgt Ende September. Eine zweite Ende November nach Beginn der mückenfreien Periode. Als Probe wird entweder eine Tankmilchprobe gezogen oder 5 EDTA-Blutproben à 10 ml von zufällig ausgesuchten Tieren der Rindergattung oder der Schafe.