"1. Bis spätestens am 15. September 2008 haben Sie die erste Impfung Ihres Wiederkäuerbestandes (Rinder und Schafe) durch Ihren Kontrolltierarzt, Z, zu veranlassen und durchzuführen. Frühestens 21 Tage später hat die zweite Impfung zu erfolgen. 2. Ist Pkt 1 bis 15. September nicht erfüllt, gelten folgende Massnahmen: