11. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auch bei einem rentenauslösenden Invaliditätsgrad, welcher von der Beschwerdeführerin behauptet wird, kein Recht auf eine Rente bestehen würde, zumal sie die Schadenminderungspflicht nicht wahrgenommen hat. (Verwaltungsgericht, Urteil V 20-2009 vom 15. Dezember 2009) Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz: Verweigerung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit im Jahre 2008 (…)