Die Beschwerdeführerin lässt dabei nämlich unbenannt, dass sie der Berufsberaterin gegenüber erwähnt hat, sie denke im Moment nicht daran, wieder eine Arbeit aufzunehmen, der Arbeitsplatz [ihres ehemaligen Arbeitgebers] sei optimal gewesen und eine Alternative komme für sie nicht in Frage. Gemäss ihrem Bericht vom 26. April 2007 hat die Berufsberaterin die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam gemacht, dass dies ihre persönliche Entscheidung sei, von Seiten der IV aber davon ausgegangen werde, dass bei entsprechenden therapeutischen Massnahmen die Arbeitsfähigkeit verbessert werden könne.