In keinem der Arztberichte wird angedeutet, es seien möglicherweise gesundheitsschädigende Nebenwirkungen der empfohlenen Behandlung zu gewärtigen, auch die Beschwerdeführerin bringt denn auch zu Recht nichts Entsprechendes vor. Die diagnostische Infiltration wird häufig vorgenommen. Dabei wird unter dem Röntgenfilm die massgebliche Stelle punktiert. Die Gefahr, dass eine gesundheitsschädliche Verletzung eintritt, wird aus medizinischer Sicht als absolut minim eingeschätzt.