Auch sei bisher noch nie eine konsequente medikamentöse Schmerztherapie nach dem Dreistufenschema der Behandlung chronischer Schmerzen durchgeführt worden, wonach eine wichtige Therapie-Option noch nicht ausgeschöpft sei. Als einziges Argument gegen die vorgeschlagene und erfolgsversprechende Infiltrationstherapie führt die Beschwerdeführerin ihre Angst vor diesem Eingriff auf (BG act. 25b). In keinem der Arztberichte wird angedeutet, es seien möglicherweise gesundheitsschädigende Nebenwirkungen der empfohlenen Behandlung zu gewärtigen, auch die Beschwerdeführerin bringt denn auch zu Recht nichts Entsprechendes vor.