Wer Geldleistungen der Invalidenversicherung beansprucht, hat demnach alles Zumutbare vorzukehren, um die leistungsbegründende Invalidität nicht entstehen zu lassen. Von der versicherten Person muss das Zumutbare unternommen werden, um die Erwerbsfähigkeit zu verbessern, bevor Leistungen der Invalidenversicherung beansprucht werden.