und sich auch mit seinem Gehör verstärkt auf den Verkehr zu konzentrieren hat. Die vom Berufungskläger behauptete Bremsbereitschaft kommt allenfalls zu spät, wenn der Überblick über die Verkehrssituation durch die veränderte Körperhaltung, wie dies vorliegend durch das Halten der mit einem Kabel am Funkgerät befestigten Funkmuschel der Fall war, eingeschränkt ist oder andere Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel Ambulanzfahrzeuge, nicht gehört werden. 6. (…).