5. Zudem macht der Berufungskläger geltend, dass er keine Verkehrsregel verletzt habe. Das Fahrzeug sei jederzeit fachgemäss geführt worden und nach 40- jährigem Führen und 20-jährigem unfallfreiem Fahren von LKW und PW könne er beurteilen, was fachmässiges Führen eines Lastwagens bedeute. Seine Reaktionsfähigkeit sei zu keiner Sekunde eingeschränkt gewesen, er hätte jederzeit auf die Bremse stehen können und er sei mit einer Geschwindigkeit von nur ca. 10-15 km/Std. gefahren. Zudem müsse er nicht schalten, da das Auto über ein Automatikgetriebe verfüge.