Reaktion des Fahrers verlangen, ohne dass dieser selber die Veränderung hervorgerufen oder die Möglichkeit gehabt hätte, auf deren Eintritt Einfluss zu nehmen. Selbst wenn das Autofahren für den Berufungskläger als langjähriger Motorfahrzeugführer einer Routinetätigkeit gleichkommt, hätte er sich auf das Fahren zu konzentrieren und die notwendige Aufmerksamkeit seinem diesbezüglichen Tun und nicht dem Abhören eines Funkspruches via Funkmuschel zu widmen gehabt. 4. (…).