Ist die Verrichtung jedoch von längerer Dauer oder erschwert sie in anderer Weise die nötigenfalls sofortige Verfügbarkeit der sich nicht am Lenkrad befindlichen Hand, so ist die Fahrzeugbedienung in unzulässiger Weise behindert. Die Aufmerksamkeit wird in diesem Fall über Gebühr beansprucht, weshalb ein Verstoss gegen das Gebot, die Aufmerksamkeit dem Verkehr und der Strasse zuzuwenden, vorliegt. Insbesondere bei einem überraschend notwendig werdenden Ausweichmanöver kann das Lenkrad nicht rasch genug in der erforderlichen Weise betätigt werden;