Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Frage, ob der Forderungsanspruch der Flurgenossenschaft gegen den Flurgenossen zu Recht besteht, nicht im Verfahren nach Art. 43 Abs. 1 FlG geprüft werden kann. Da die im Streite liegende Forderung das Privatrecht beschlägt, ist diese durch die zivile Gerichtsbarkeit zu beurteilen und zu entscheiden. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 1017 vom 24. August 2010 2. Gerichte Strassenverkehrsrecht. Wer beim Führen eines Fahrzeugs via Funkmuschel ein Gespräch abhört, macht sich der einfachen Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG strafbar. (…)