Standeskommissionsbeschluss Nr. 1421 vom 30. November 2010 Baugesetz vom 28. April 1985 (BauG), GS 700.000 Art. 69 BauG: Legitimation zu Einsprachen gegen Zonenplanungsentscheide Das Popularbeschwerderecht kommt für Zonenplanungen nicht zum Tragen. Die Beschwerdeberechtigung gegen Planungsmassnahmen richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Einsprecher muss eine besondere Betroffenheit durch die Massnahme darlegen können. Aus den Erwägungen der Standeskommission: (…)