b). Mit diesem Korrektiv werden Fälle geschützt, in denen eine Notwendigkeit für eine Weiterbildung besteht und die finanziellen Verhältnisse eng sind. Personen, die einer Aus- oder Weiterbildung zur Sicherung der künftigen Erwerbsmöglichkeit dringend bedürfen, aber nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, werden entlastet. Dieser Mechanismus dient letztlich dazu, die Rückforderungsregel nach Art. 12 des Gesetzes verhältnismässig umzusetzen.