1.2.4. Die einzelnen Mitglieder der Standeskommission haben ebenfalls keine persönlichen Interessen in der Rekurssache. Allerdings tritt nominell das Bau- und Umweltdepartement als Rekurrent auf. Bauherr Stefan Sutter als nomineller Rekursführer kann nun aber nicht gleichzeitig aktives Mitglied der Rekursbehörde sein. Er hat daher gestützt auf Art. 9 Abs. 1 VerwVG für die Behandlung des Rekurses in den Ausstand zu treten. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 735 vom 8. Juni 2010 Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 26. April 1987, GS 416.000