Bei der Befragung der Gesuchstellerin durch die Ratskanzlei hat diese bestätigt, dass sie mit ihrem Vater seit einem Jahr keinen Kontakt mehr habe. Allerdings konnte sie keinen eigentlichen Grund anführen, warum sie ihren Vater nicht mehr sehen will. Sie betonte, dass nichts Besonderes vorgefallen sei. Der Name A. sei ihr einfach eine Last.