D. A. und die sie vertretende Mutter führen zur Begründung des Namensänderungsgesuches an, der Familienname A. bringe die Gesuchstellerin mit ihrem Vater in Verbindung, mit dem sie keinen Kontakt mehr habe und den sie nicht mehr sehen wolle. Der Name A. sei eine drückende Last für die Gesuchstellerin. Da ihrem Bruder zu Beginn des Jahres 2009 die Namensänderung von A. in B. bewilligt worden sei, möchte die Gesuchstellerin den gleichen Familiennamen wie ihre Mutter und ihr Bruder tragen. Bei der Befragung der Gesuchstellerin durch die Ratskanzlei hat diese bestätigt, dass sie mit ihrem Vater seit einem Jahr keinen Kontakt mehr habe.