3.4. Ungeachtet des Gesagten könnte die nachgesuchte Bewilligung auch aus den nachfolgenden Gründen nicht erteilt werden. Bei der Nutzung des Grundwassers zu Heizzwecken besteht die Gefährdung vor allem darin, dass bei der Wiederversickerung des thermisch veränderten Grundwassers Schadstoffe ins Grundwasser eindringen könnten. Jede Bohrung zur Nutzung der Erdwärme beinhaltet generell ein gewisses Gefährdungspotential.