Im Rahmen der hängigen Revision des Baugesetzes wird sich der Gesetzgeber damit zu befassen haben, ob die Koordination auf Stufe Verwaltungsgericht die richtige Lösung ist oder ob man die bundesrechtlich vorgeschriebene Koordination gesetzlich auf einer tieferen Stufe, z.B. bei der Beschwerdegegnerin oder beim Involvierten [Bau- und Umweltdepartement, Anm.], verwirklichen möchte.