es liegt nur der Entwurf vom 24. Juli 2008 vor (act. 2/5 BG). Da die Beschwerde aber ohnehin auch aus anderen Gründen abzuweisen ist, kann die Frage offen gelassen werden, ob der die Bewilligung beantragenden Partei eine Frist zur Einreichung eines öffentlich beurkundeten Vertrags anzusetzen wäre.