O., S. 19). Mischungen von Dachziegeln mit anderen Bauabfällen gelten als Mischabbruch und sind entsprechend zu entsorgen. Für die Herstellung eines qualitätsgeprüften Recyclingbaustoffs aus Dachziegelbruch ist eine Aufbereitung des Bauabfalls in einer dafür geeigneten Aufbereitungsanlage zwingend (BAFU, a.a.O., S. 30).