Die Aufbereitung mineralischer Bauabfälle ist eine Behandlung im Sinne von Art. 7 Abs. 6bis USG und umfasst alle Tätigkeiten wie Sortieren, Ausscheiden unerwünschter Verunreinigungen, Brechen und Klassieren, mit dem Ziel, Recyclingbaustoffe herzustellen, die sowohl die ökologischen Anforderungen der Richtlinie des Bafu wie auch die bautechnischen Anforderungen erfüllen (BAFU, a.a.O., S. 17).