Ob im Rahmen von Art. 24c RPG und Art. 42 RPV der Abbruch und Wiederaufbau in Streusiedlungsgebieten überhaupt zulässig ist, muss nach dem Gesagten nicht entschieden werden; immerhin ist in Art. 42 Abs. 4 RPV im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau die Rede vom Zeitpunkt der Zerstörung und des Abbruchs, was darauf hindeuten könnte, dass auch ein freiwilliger Abbruch möglich wäre. 13. Das Baugesuch ist somit sowohl unter dem Titel von Art. 39 RPV i.V.m. Art. 66 19