11. Als weitere zu prüfende Norm für den Fall, dass die strittige Liegenschaft schon vor dem 1. Juli 1972 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden ist, kommt Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV in Frage. Der Involvierte 1 behauptet, der Landwirt, der die strittige Liegenschaft bewirtschaftet habe, habe am 1. Juli 1972 noch dort gewohnt, sei aber schon pensioniert gewesen. Nach Art. 34 Abs. 3 RPV stellen die Wohnbedürfnisse der abtretenden Generation eine zonenkonforme Nutzung in der Landwirtschaftszone dar, so dass man von einer nach dem 1. Juli 1972 noch bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung sprechen könnte;