9. Es kommen mehrere weitere Gründe für eine Ablehnung des strittigen Bauprojekts hinzu, selbst wenn ein Abbruch und Wiederaufbau grundsätzlich zulässig wäre und selbst wenn man dem Beschwerdeführer zubilligen könnte, der spiegelverkehrte Wiederaufbau wahre die Identität bzw. die prägenden gestalterischen Elemente der Baute. Sowohl die Fachkommission Denkmalpflege (im Folgenden: Involvierte 3) als auch die Fachkommission Heimatschutz (im Folgenden: Involvierte 2), deren Stellungnahmen in solchen Verfahren ein gewisses Gewicht zukommt, lehnen nämlich einen Abbruch des bestehenden Gebäudes ab.