8. Die Vorinstanz [Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., Anm.] hat ausgeführt, dass Bauernhäuser mit angebautem Stalltrakt in Appenzell I.Rh. traditionell so gebaut werden, dass sich der Wohnteil aus Gründen des Wetterschutzes auf der Ostseite und der Stalltrakt auf der West- bzw. Wetterseite befindet. Die appenzell-innerrhodische Kulturlandschaft sei ausserhalb der Bauzonen durch diese Gebäudestruktur geprägt. Diese Anordnung bilde ein prägendes gestalterisches Element, weshalb ein Wiederaufbau nach Abbruch diese Anordnung getreu zu übernehmen habe.