Es wäre in vielen Fällen denn auch schlicht unmöglich zu erfahren, ob eine Person, die eine Leistung bezieht, ein Tourist oder ein Passant oder ein Einheimischer ist. Der Gesetzgeber hat stattdessen die Lösung gewählt, Betriebszweige zwingend der Abgabepflicht zu unterstellen, die erfahrungsgemäss regelmässig direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren. Mit dieser relativ pauschalen Regelung entlastet er nicht nur die Verwaltung, sondern letztlich auch die Betriebe, die ansonsten die entsprechenden Nachweise zu erbringen hätten.