Ob dies im Falle der Praxis des Rekurrenten häufig oder selten geschieht, ist in diesem Zusammenhang nicht von Belang. Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, den Nachweis für einen effektiven Profit aus dem Tourismus als Voraussetzung für eine Tourismusabgabe zu verlangen. Es wäre in vielen Fällen denn auch schlicht unmöglich zu erfahren, ob eine Person, die eine Leistung bezieht, ein Tourist oder ein Passant oder ein Einheimischer ist.