2.4. Die Vorinstanz hat das Gesuch des Rekurrenten abgewiesen, weil dieser als blosser Popularbeschwerdeführer im eigentlichen Baubewilligungsverfahren keine Parteistellung erlangen kann. Diese Ansicht ist im Lichte der obigen Ausführungen nicht zu beanstanden. Die Rechte des Rekurrenten beschränken sich auf das Einspracheverfahren. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 460 vom 14. April 2009 Tourismusförderungsgesetz vom 25. April 1999 (TFG), GS 935.100 Art. 13 TFG, Art. 4 TFV; übrige am Tourismus interessierte Unternehmen und Betriebe; Geltungsbereich der Abgabepflicht