Die Gartenanlage tritt aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse insbesondere zu seiner Umgebung als störender Fremdkörper in Erscheinung, was zu einer ästhetischen Verschlechterung des Orts- und Landschaftsbildes führt. Ein durchschnittlicher Betrachter muss darin eine Verunstaltung sehen, die mit der Schutzwürdigkeit von herkömmlichen Bauernhäusern ausserhalb der Bauzonen nicht vereinbar ist.