Standeskommissionsbeschluss Nr. 49 vom 6. Januar 2009 Art. 22 RPG; Art. 65 Abs. 1 BauG; Bewilligungspflicht bei Teilung eines Bauzonengrundstückes? Die Unterteilung eines Grundstückes in der Bauzone erfordert weder eine raumplanerische noch eine Baubewilligung. Die gesetzlichen Gebäudeabstände sind jedoch grundsätzlich einzuhalten. Führt die Unterteilung der Parzelle zu einer Unterschreitung der Ausnützungsziffer, muss dies vom Grundbuchamt der Baubewilligungsbehörde angezeigt werden. Aus den Erwägungen der Standeskommission: (…)