Die Haltung des Bezirksrates ist auf dem Hintergrund der obigen Ausführungen zur Einpassung von Photovoltaikanlagen in bestehende Gebäude nicht zu beanstanden. Die geplante Anlage belegt nur etwas mehr als die Hälfte der Dachfläche und lässt das bestehende Dach wie einen Rahmen um die neue Anlage bestehen. Damit wird der Eindruck des gesamten Gebäudes unnötigerweise zusätzlich negativ beeinflusst. Damit ergibt sich, dass der Rekurs abgewiesen werden muss. Es wird allenfalls in einem neuen Baubewilligungsverfahren zu prüfen sein, unter welchen Auflagen eine grossflächige Anlage bewilligt werden kann. (…)