5. Der Bezirksrat argumentiert in seinem Entscheid aber auch damit, dass die Anlage schlecht in das bestehende Gebäude integriert ist. Die nur teilweise Abdeckung des Daches mit der Anlage hält er für problematisch. Ausdrücklich hält er fest, dass ein Gesuch mit einer vollständigen Abdeckung des Daches, allenfalls ohne den Teil zum Kreuzgiebel hin, nochmals geprüft werden müsste.