Auch in diesen Fällen wird das Bild mit der Anlage wesentlich unruhiger als vorher und damit störend. Die Panels und die Verbindungen sollen überdies dunkel gehalten werden. Helle Abgrenzungen führen zu einer unnötigen optischen Parzellierung der Anlage. Zudem dürfen die nach dem neuesten Stand der Technik möglichst reflexionsreduzierten Panels verlangt werden. In Landschaftsschutzzonen soll zudem eine Integration der Photovoltaikanlage in die Dachfläche selber angestrebt werden. Dies führt allerdings wegen der notwendigen Unterlüftung und der umfangreicheren baulichen Anpassung zu etwas höheren Kosten.