Schlecht eingepasst ist daher für die Standeskommission eine Anlage, die über den Umstand der erhöhten Auffälligkeit von Solaranlagen hinaus in besonderer Weise auffällt und unnötig weitere optische Unruhe bringt. Dies kann der Fall sein, wenn verschiedene Systeme auf dem gleichen Dach aufgebaut werden. Solche Anordnungen bringen ein unruhiges Bild mit sich. Ebenfalls störend sind Photovoltaikanlagen, die zwar wesentliche Teile des Daches belegen, aber das Dach wie einen Rahmen rund um die Anlage herum sichtbar lassen. Auch in diesen Fällen wird das Bild mit der Anlage wesentlich unruhiger als vorher und damit störend.