Neben der Einpassung in das Landschafts- und Ortschaftsbild ist immer auch die Einpassung in das Gebäude zu prüfen. Einpassung in ein bestehendes Objekt meint in diesem Zusammenhang, dass der Unterschied zur bisherigen Situation möglichst klein gehalten wird. Es sollen mit neuen Anlagen nicht neue, zusätzliche Formen auf den Dächern geschaffen und optisch akzentuiert werden. Schlecht eingepasst ist daher für die Standeskommission eine Anlage, die über den Umstand der erhöhten Auffälligkeit von Solaranlagen hinaus in besonderer Weise auffällt und unnötig weitere optische Unruhe bringt.